Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12595
OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,12595)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.08.2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,12595)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. August 2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,12595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 1; BGB § 25 § 38
    Pflicht eines Landessportbundes zur Aufnahme eines Fachverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 20 O 121/99
  • OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 997
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Der BGH hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Deutsche Sportbund (DSB) und auf regionaler Ebene die Landessportbünde - ein solcher ist der Beklagte - sozial mächtige Verbände i. S. dieser Rechtsprechung sind (BGH NJW 1975, 771; BGH NJW-RR 1986, 583).

    Das sog. Ein-Platz-Prinzip hat auch eine sachliche Rechtfertigung, da es dazu dient, innerhalb einer Sparte eine einheitliche Willensbildung sicher zu stellen (BGH NJW 1975, 771, 774).

    Dagegen hat der Beklagte, worauf in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt hingewiesen worden ist (BGH NJW 1975, 771, 775, NJW-RR 1986, 583, 584), die Möglichkeit, das mit dem Ein-Platz-Prinzip verfolgte Interesse durch eine nicht diskriminierende Ausgestaltung dieses Systems oder eine satzungsgemäße, nicht diskriminierende Zusammenfassung sportartgleicher Fachverbände zu verwirklichen.

  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 54/98

    Verband muss Sportverein aufnehmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Dies ist in Anlehnung vor allem an § 826 BGB und § 27 GWI3 a. F. ganz allgemein der Fall, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung inne hat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an dem Erwerb der Mitgliedschaft besteht (BGH NJW 1999, 1326).

    Danach kann ein Verein oder Verband grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise und mit welchen Mitgliedern er seine Ziele verfolgen will (BGH NJW 1999, 1326 ).

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 2/85

    Anspruch eines Sportfachverbandes auf Aufnahme in einen Landesverband

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Der BGH hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Deutsche Sportbund (DSB) und auf regionaler Ebene die Landessportbünde - ein solcher ist der Beklagte - sozial mächtige Verbände i. S. dieser Rechtsprechung sind (BGH NJW 1975, 771; BGH NJW-RR 1986, 583).

    Dagegen hat der Beklagte, worauf in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt hingewiesen worden ist (BGH NJW 1975, 771, 775, NJW-RR 1986, 583, 584), die Möglichkeit, das mit dem Ein-Platz-Prinzip verfolgte Interesse durch eine nicht diskriminierende Ausgestaltung dieses Systems oder eine satzungsgemäße, nicht diskriminierende Zusammenfassung sportartgleicher Fachverbände zu verwirklichen.

  • BGH, 14.11.1968 - KZR 3/67

    Klage eines Amateurvereins auf Erteilung der Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Es ist ihm deshalb in aller Regel kein Vorwurf zu machen, wenn er ein Beitrittsgesuch zurückweist, weil die Satzungsbestimmungen entgegenstehen (BGH NJW 1969, 316, 317).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Dies würde auf eine nicht zulässige einseitige Bevorzugung des Schützenverbandes als des Zuerstgekommenen und eine unzumutbare Selbstauflösung des Klägers hinauslaufen (BGH NJW-RR 1996, 583, 584).
  • LG Duisburg, 30.09.2016 - 6 O 37/16
    Es ist entgegen der Auffassung des Beklagten nach ganz einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung nicht erforderlich, dass der Kläger ohne die Mitgliedschaft in seiner Existenz bedroht oder ganz erheblich in seiner Tätigkeit eingeschränkt wäre (vgl. OLG München, Urt. v. 25.06.2009, U (K) 5327/08; OLG Dresden, Urt. v. 13.08.2015, 13 U 271/15; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.08.2000, 12 U 33/2000).

    Eine solche stellt wegen des Vorrangs des zuerst gekommenen Bewerbers eine diskriminierende Ausgestaltung des Ein-Platz-Prinzips dar (OLG München, Urt. v. 20.06.2013 - U 3431/12 Kart; Urt. v. 25.06.2009 - U(K) 5327/08; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.08.2000, 12 U 33/00).

  • OLG Dresden, 19.08.2015 - 13 U 271/15
    Zu einer solchen ist bereits mehrfach entschieden worden, dass es sich wegen des Vorrangs des zuerst gekommenen Bewerbers um eine diskriminierende Ausgestaltung des Ein-Platz-Prinzips handelt (OLG München, Urt. v. 20.06.2013 - U 3431/12 Kart, SpuRt 2014, 110; Urt. v. 25.06.2009 - U(K) 5327/08, SpuRt 2009, 251; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.08.2000 - 12 U 33/00, SpuRt 2001, 71).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht